Neues Wohnquartier Lichterfelder Ring der degewo

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft degewo plant ein neues, gemeinwohlorientiertes Wohnquartier mit ca. 350 Geschosswohnungen in Marienfelde südlich des Lichterfelder Rings.

Das ca. 7,5 ha große Plangebiet erstreckt sich über die Grundstücke Lichterfelder Ring 113/121 und umfasst neben dem Ponyclub „Zu den flotten Hufen“ e. V. auch östlich und südlich anschließende Gehölz- und Waldflächen.

Im Rahmen des „Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung“ sollen mindestens 30% der geplanten Wohnfläche als mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen entwickelt werden. Darüber hinaus wird die degewo AG im Rahmen des Bündnisses für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten einen zusätzlichen Anteil von ca. 20% geförderten Wohnungen anbieten, also gesamt ca. 50% geförderter, bezahlbarer Wohnraum! Neben Wohnbauflächen entstehen modulare Unterkünfte für Geflüchtete, eine Kita, ein Spielplatz und Freiflächen.

Der im Jahr 2002 gegründete ansässige Ponyhof „Zu den flotten Hufen“ bietet als gemeinnütziger Verein neben dem Reitbetrieb auch vielfältige Freizeitangebote an und hat eine gebietsübergreifende soziale Funktion. Leider muss der Ponyhof aufgrund des Bauvorhabens auf eine Ersatzfläche am Schichauweg ziehen. Dazu mehr in einem weiteren Artikel.

In Zusammenarbeit mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg führt die degewo ein Partizipations- und kooperatives Werkstattverfahren in Ergänzung zu den offiziellen Beteiligungsverfahren im Rahmen des Bebauungsplans 7-92 durch. Zwei Entwürfe für das Gebiet Lichterfelder Ring 113/121 sind schon von einer Jury ausgewählt worden. Eine paritätische Gruppe aus anteilig je zehn Fachleuten z.B. aus dem Kinder- und Jugendparlament und zehn Bürgerinnen und Bürgern aus der Nachbarschaft begleiten den weiteren Planungsprozess. Ziel ist die Erarbeitung eines Masterplans, der die Grundlage für den Bebauungsplan ist. Die Beteiligung von den Anwohnenden und der Öffentlichkeit erfolgt digital und analog vielseitig z.B. in Form von Postwurfsendungen und Ausstellungen am Waschhaus und im degewo Büro (Waldsassener Straße 40).

Warum ein Bebauungsplan? Da sich das Plangebiet außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile befindet, ist es als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Für die Realisierung des Wohnbauvorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans und parallele Änderung des Flächennutzungsplans somit zwingend erforderlich gewesen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-92 liegt im Westen des Ortsteils Marienfelde unmittelbar an der Landesgrenze zwischen Berlin und Brandenburg und wird im Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030 unter der Bezeichnung „Lichterfelder Ring“ als sonstiger Wohnungsneubaustandort aufgeführt.

Im Rahmen der im Mai/Juni 2019 erfolgten frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zwei Planungsalternativen vorgestellt. In beiden Varianten soll die nördliche Teilfläche als Wohnbaufläche der Darstellungskategorie W2 (GFZ bis 1,5) dargestellt werden. Das hohe Wohnungsdefizit in Berlin bei gleichzeitig starker Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum begründet diese Standortausweisung. Wir begrüßen das umfassende Partizipationsverfahren und begleiten das Bauvorhaben weiterhin kritisch und unterstützend.

Christine Maywald

Weitere Informationen:

http://www.degewo.de/BeteiligungLichterfelderRing

lichterfelderring@degewo.de

https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/bebauungsplan-fuer-meinberlin/bebauungsplan.994235.php