Berliner Großmarkt als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge erhalten

Im Februar diesen Jahres stellte ein Zusammenschluss von Händlern des Berliner Großmarkts, die IG LFC Berlin, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ein Konzept zum privaten Betrieb des Berliner Großmarkts vor.

Ein als Genossenschaft organisierter Zusammenschluss will das gesamte Großmarktareal an der Beusselstraße mit 320000 qm Fläche in Erbaupacht erwerben und den Standort betreiben sowie weiterentwickeln, in dem neben reinem Handel auch Weiterverarbeitung von Lebensmitteln stattfinden soll. Dazu hat man sich die Betreiber der Markthalle IX ins Boot geholt, die bereits u.a. in Kreuzberg erfolgreich in diesem Bereich tätig sind. Das Investitionsvolumen in die Weiterentwicklung soll langfristig 90 Mio. Euro betragen. So soll der Standort zukunftsfähig gemacht werden.

Die Eigeninitiative der Interessengemeinschaft zur Weiterentwicklung des Standortes ist sehr begrüßenswert. Aber was sich auf den ersten Blick vielversprechend anhört wirft bei näherem Hinsehen doch noch einige Fragen auf:

Zunächst handelt es sich faktisch um eine Privatisierung öffentlichen Eigentums. Die öffentliche Hand, in Form der Berliner Großmarkt GmbH, würde mit einer Veräußerung den gesamten Geschäftsbetrieb und damit auch alle Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand geben. So könnte sie weitere Entwicklungen nicht mehr im Sinne aller Berliner*innen beeinflussen. Das gilt sowohl für die Entwicklung des riesigen Areals, dem auch eine große Stadtplanerische Bedeutung zukommt, als auch für den Betrieb des Großmarkts. Unklar ist nämlich noch, wie die Genossenschaft sicherstellen will, dass Händler einen diskriminierungsfreien Zugang als Mieter erhalten können. Dies ist wiederum ein entscheidendes Kriterium für funktionierenden Wettbewerb, also auch für niedrige Verbraucherpreise. Dafür muss auch sichergestellt werden, dass die Mieten erschwinglich bleiben, ist doch der Standort in der Beusselstraße der einzige Großmarkt Berlins und birgt grundsätzlich die Gefahr von Monopolisierung.

Falls sich in Zukunft negative Entwicklungen vollziehen sollten, wäre der Senat aufgrund der Entscheidung zur Veräußerung dafür verantwortlich.

Insofern ist es nachvollziehbar, dass der Senat gegenüber den Plänen der IG LFC Berlin ablehnend gegenübersteht. Die Versorgung der Berliner Bevölkerung mit frischen Lebensmitteln Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und tangiert sensible Interessen aller Berliner*innen. Daher wäre eine vorschnelle Veräußerung, ohne alle möglichen Folgen und Konsequenzen gründlich abzuwägen, unverantwortlich. Die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus sieht noch Bedarf für intensive Diskussionen zu dieser Thematik, die aufgrund eines Antrages der FDP nun in den Ausschüssen behandelt wird.

Wie auch immer der Weiterbetrieb des Berliner Großmarkts organisiert werden wird, fest steht, dass auch die Bedürfnisse der Händler*innen stärker Rechnung getragen werden muss, vor allem in Form von dringend benötigten Investitionen in den Standort. Dazu der Sprecher für den Bereich Wirtschaftspolitik der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Harald Gindra: „Ich werde mich für eine Lösung einsetzen, die sowohl die Interessen der Allgemeinheit berücksichtigt, als auch eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Berliner Großmarkts ermöglicht. Ich zeige mich ausdrücklich offen für wegweisende Konzepte, solange die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand in essentiellen Belangen erhalten bleibt und so die öffentliche Daseinsvorsorge in der Lebensmittelversorgung bestmöglich erbracht werden kann.“