Durch Finanzämter erwirkte Mieterhöhungsverlangen

Harald Gindra

Gilt für die Berliner Finanzämter das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen aus dem Jahr 2004 (Randnummer 12 ff), wonach vermietenden Steuerzahlern unterstellt wird, bei einer Miete unterhalb der aktuellen ortsüblichen Vergleichsmiete fehle die Gewinnerzielungsabsicht bzw. das zu versteuernde Einkommen falle niedriger als erzielbar aus, womit auch die Steuereinnahmen für den Fiskus niedriger ausfallen könnten?

Drucksache 18 / 10 498

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Gindra (LINKE)
vom 20. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2017) und Antwort

Durch Finanzämter erwirkte Mieterhöhungsverlangen

Gilt für die Berliner Finanzämter das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen aus dem Jahr 2004 (Randnummer 12 ff), wonach vermietenden Steuerzahlern unterstellt wird, bei einer Miete unterhalb der aktuellen ortsüblichen Vergleichsmiete fehle die Gewinnerzielungsabsicht bzw. das zu versteuernde Einkommen falle niedriger als erzielbar aus, womit auch die Steuereinnahmen für den Fiskus niedriger ausfallen könnten?

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